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   BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78   

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BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78 (https://dejure.org/1980,1201)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 4 AZR 245/78 (https://dejure.org/1980,1201)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 4 AZR 245/78 (https://dejure.org/1980,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß - Geldwerte Leistung - Zahlung unter Widerruf - Genehmigung durch Aufsichtsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 34
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78
    Diese Rechtsfolge ergibt sich insbesondere aus § 357 Abs. 3 RVO (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 357 Anm. 4).

    August 1972 (BGBl. I S. 1433) in Verbindung mit den §§ 978, 7oo Abs. 2 RVO vom Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt worden und damit wirksam ist (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - sowie Peters, aaO, Teil II, § 355 Anm. 3).

    Dabei ist daran festzuhalten, daß es sich bei dieser Dienstordnung um von der Beklagten auftrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht handelt, das von den Revisionsgerichten selbständig; und unbeschränkt ausgelegt werden bann (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, ferner BAG 7, 25o [252] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Ange stellte, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz-Nikisch, ArbGG, § 73 Anm. 4).

    Das bedeutet im Hinblick auf die Arbeitnehmereigenschaft und den privatrechtlichen Status auch der Dienstordnungsangestellten der Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung, den der Senat näher in seinem Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) umschrieben hat, daß die Beklagte entgegen der Meinung des Klägers nicht nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, sondern jeweils nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung aller rechtlich und tatsächlich wesentlichen Umständen darüber zu entscheiden hatte, ob und wielange im Einzelfalle der Fahrtkostenzuschuß gewährt wird (vgl. die Urteile des Senats vom 3o. Januar 198o - 4 AZR lo98/77 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, und AP Nr. Io zu § 611 BGB Croupier mit weiteren Nachweisen).

    iLetztlich kommt es hierauf jedoch entgegen der Meinung der Revision nicht entscheidend an, da/selbst wenn die Rechtsauffassung des Klägers zuträfe, sein Klagebegehren daran scheitern würde, daß die ursprüngliche Fassung von § 15 der alten Dienstordnung der Beklagten von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt worden ist und daher als nichtig anzusehen wäre (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - wie zuvor).

    Wie der Senat bereits im einzelnen in seinem Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - (wie zuvor) ausgeführt hat, hat nämlich der staatliche Gesetzgeber mit den Bestimmungen des Art. VIII des 2. BesBNG das Recht der Vergütung der Dienstordnungsangestellten der Sozialversicherungs träger dem der Bundesbeamten anglethchen wollen.

    Zugunsten von Dienstordnungsangestellten kommen jedoch aus den Rechtsgründen des § 357 Abs. 3 RVO von der Dienstordnung abweichende arbeitsvertragliche Ansprüche gleich welcher Art nicht in Betracht (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, mit weiteren Nachweisen).

    mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen \i/ie dem 2. BesVNG, für das der Bundesgesetzgeber entgegen den Ausführungen der Revision die gesetzgeberische Kompetenz nach Art. 73 Nr. 8 GG besitzt (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77).

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78
    Dabei ist daran festzuhalten, daß es sich bei dieser Dienstordnung um von der Beklagten auftrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht handelt, das von den Revisionsgerichten selbständig; und unbeschränkt ausgelegt werden bann (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, ferner BAG 7, 25o [252] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Ange stellte, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz-Nikisch, ArbGG, § 73 Anm. 4).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78
    Das bedeutet im Hinblick auf die Arbeitnehmereigenschaft und den privatrechtlichen Status auch der Dienstordnungsangestellten der Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung, den der Senat näher in seinem Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) umschrieben hat, daß die Beklagte entgegen der Meinung des Klägers nicht nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, sondern jeweils nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung aller rechtlich und tatsächlich wesentlichen Umständen darüber zu entscheiden hatte, ob und wielange im Einzelfalle der Fahrtkostenzuschuß gewährt wird (vgl. die Urteile des Senats vom 3o. Januar 198o - 4 AZR lo98/77 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, und AP Nr. Io zu § 611 BGB Croupier mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 747/85

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Verbandszulage - Festlegung von

    Die Dienstordnungs-Angestellten der Sozialversicherungsträger sollen nur solche geldwerten Leistungen erhalten, die vergleichbare Bundes- oder Landesbeamte ebenfalls erhalten (BAGE 33, 34, 38 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Bei der Dienstordnung des Beklagten handelt es sich um von ihm aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77] = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 33, 34, 37 = AP, aaO, beide m.w.N.; BGH NJW 1985, 2194, 2195).

    Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit dem 2. BesVNG nicht unmittelbar mit den Mitteln der staatlichen Gesetzgebung in das Gefüge der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger eingegriffen und dem neuen staatlichen Gesetzesrecht widersprechende Bestimmungen bestehender Dienstordnungen seinerseits für unwirksam erklärt (vgl. BAGE 33, 34, 40 = AP, aaO; BAGE 36, 52, 57 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78] = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 42 = AP, aaO und 36, 52, 57 = AP, aaO; BAG Urteil vom 26. März 1987 - 6 AZR 511/85 - unveröffentlicht).

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten auf Grund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381, 384; 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - BAGE 33, 34, 37; 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 2 der Gründe).

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, Dienstordnungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (BAG 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - BAGE 33, 34; 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52; 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 746/85

    Festsetzung von Zulagen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung

    Die Dienstordnungs-Angestellten der Sozialversicherungsträger sollen nur solche geldwerten Leistungen erhalten, die vergleichbare Bundes- oder Landesbeamte ebenfalls erhalten (BAGE 33, 34, 38 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Bei der Dienstordnung des Beklagten handelt es sich um von ihm aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77] = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 33, 34, 37 = AP, aaO, beide m.w.N.; BGH NJW 1985, 2194, 2195).

    Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit dem 2. BesVNG nicht unmittelbar mit den Mitteln der staatlichen Gesetzgebung in das Gefüge der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger eingegriffen und dem neuen staatlichen Gesetzesrecht widersprechende Bestimmungen bestehender Dienstordnungen seinerseits für unwirksam erklärt (vgl. BAGE 33, 34, 40 = AP, aaO; BAGE 36, 52, 57 [BAG 12.08.1981 - 4 AZR 918/78] = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 42 = AP, aaO und 36, 52, 57 = AP, aaO; BAG Urteil vom 26. März 1987 - 6 AZR 511/85 - unveröffentlicht).

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78

    Jubiläumszuwendungen - Beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen -

    Danach können derartige individuelle Ansprüche auch nicht im Wege einer betrieblichen Übung entstehen, da diese eben falls begrifflich dem Arbeitsvertragsrecht zuzuordnen ist und es daher zur Entstehung darauf beruhender Rechtsansprüche eines entsprechenden zivilrechtlichen Verpflichtungstatbestan des bzw. Vertrauenstatbestandes bedarf (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, und 5» März 1980 - 4 AZR 245/78 -, [demnächst] AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Dieses Gesetz greift nämlich selbst nicht in bestehende Dienstordnungen ein, sondern gibt lediglich den Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung auf, im Wege autonomer Rechtssetzung ihre Dienstordnungen ihrerseits den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen (vgl. das Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 -, [demnächst] AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Weiter verkennt der Kläger, daß die Beklagte von ihrem unter Verfassungsschütz stehenden Selbstverwaltungsrecht nur nach Maßgabe des Gesetzes Gebrauch machen kann, d.h. einmal in Übereinstimmung mit den zwingenden Vorschriften der RVO, aber auch mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie denen des 2. BesVNG (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - sowie BAG AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, jeweils zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    An dieser Auffassung, die mit der der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 , 365 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79]; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ) und der des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43 [BAG 05.03.1980 - 4 AZR 245/78]; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - <NJW 1983, 1812>; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1135/79 - <NJW 1983, 779>) übereinstimmt, ist festzuhalten.
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Im übrigen entspricht dies auch den Mitteln, mit denen der Gesetzgeber auf Selbstverwaltungskörperschaften einzuwirken pflegt, wie der Senat z. B. für Dienstordnungsangestellte hinsichtlich des 2. Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern entschieden hat (BAG 33, 34 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 511/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht, das aufgrund dieser rechtlichen Qualifikation von den Revisionsgerichten frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAGE 7, 250, 252 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77], aaO; BAGE 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide m. w. N.; siehe auch Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, aaO).

    Er hat vielmehr den zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften aufgegeben, ihrerseits durch entsprechende Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Dienstordnung, also in eigener Zuständigkeit, das von ihnen autonom gesetzte Recht dem neuen staatlichen Recht anzupassen (BAGE 33, 34, 40, aaO).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 38, 42 und 36, 52, 57, jeweils aaO).

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 509/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht, das aufgrund dieser rechtlichen Qualifikation von den Revisionsgerichten frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAGE 7, 250, 252 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77], aaO; BAGE 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide m.w.N.; siehe auch Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, aaO).

    Er hat vielmehr den zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften aufgegeben, ihrerseits durch entsprechende Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Dienstordnung, also in eigener Zuständigkeit, das von ihnen autonom gesetzte Recht dem neuen staatlichen Recht anzupassen (BAGE 33, 34, 40, aaO).

    Der Gesetzgeber wollte nämlich mit den Bestimmungen des 2. BesVNG sicherstellen, daß die Bundesbeamten auf der einen und die DO-Angestellten der Selbstverwaltungskörperschaften auf der anderen Seite die gleichen Geld- und geldwerten Leistungen erhalten (BAGE 33, 34, 38, 42 und 36, 52, 57, jeweils aaO).

  • ArbG Wuppertal, 19.11.2009 - 7 Ca 2453/09

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten auf Grund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 440/07, ZTR 2008, 323; BAG Urteil vom 17.12.1987, 6 AZR 747/85, NZA 1988, 801 = AP Nr. 65 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 05.03.1980, 4 AZR 245/78, BAGE 33, 34 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 25.04.1979, 4 AZR 791/77, BAGE 31, 381 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es aus diesem Grund nicht zulässig, Dienstordnungsangestellten Leistungen zu gewähren, die nach beamtenrechtlichen Bestimmungen für Beamte nicht vorgesehen sind (vgl. BAG Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 440/07, ZTR 2008, 323; BAG Urteil vom 17.12.1987, 6 AZR 747/85, NZA 1988, 801 = AP Nr. 65 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; BAG Urteil vom 12.08.1981, 4 AZR 918/78, BAGE 36, 52 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 05.03.1980, 4 AZR 245/78, BAGE 33, 34 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

    Demgemäß richten sich die Arbeitsbedingungen der Dienstordnungs-Angestellten nach der jeweiligen"Dienstordnung und im übrigen nach ihrem Anbeitsvertrag, Wobei freilich aus den Gründen des § 357 Abs. 3 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vertragsvereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. BAG 31» 381, 384 AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, BAG 33» 34, 37 AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie BAG 36, 52, 54 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

    § 357 Abs. 3 RV0 gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende VertragsVereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. BAG 31» 381, 384 AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, BAG 33, 34 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie BAG 36» 52, 54 = AP Nr. 51 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 383/00
  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 993/78

    Zweigstellenleiter - Ständiger Vertreter - Leitungsaufgaben - Stellvertretung bei

  • BAG, 03.09.1980 - 4 AZR 885/78
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 17 Sa 345/10

    Kürzung von Sonderzuwendungen durch Sonderzahlungsgesetz; unbegründete

  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78

    Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 385/83

    Umgehung beamtenrechtlicher Vorschriften durch Abschluss eines Dienstvertrags -

  • BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79

    Dienstordnungsangestellter - Betriebliche Übung

  • ArbG Rosenheim, 20.10.1998 - 1 Ca 316/98

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorfristigem

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